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Veranstaltungsreihe: Berliner Seminar "Recht im Kontext" 2020/21
Vortrag

Triage in Pandemiesituationen

Die Berliner Seminare „Recht im Kontext“ beschäftigen sich im akademischen Jahr 2020/2021 mit der Frage nach den Auswirkungen krisenhafter Entwicklungen.

Termine

Mo., 08.02.2021
19:00 Uhr - 21:00 Uhr

Standort

Online Veranstaltung

Eintritt

frei

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Auch nach einem Abflauen der COVID-19-Pandemie sollten sich Gesellschaften darauf einstellen, dass es in der Zukunft aufgrund von Pandemien, Naturkatastrophen oder Anschlägen Situationen geben kann, in denen das Gesundheitssystem zeitweise überfordert ist und intensivmedizinische Ressourcen nicht immer ausreichen. Welche Kriterien sollten dann für die Zuteilung des Überlebenswichtigen gelten, und wer sollte diese Entscheidungen treffen? Aus deutscher verfassungsrechtlicher Sicht wird darüber gestritten, ob ein Triage-Gesetz verabschiedet werden müsste, oder ob es im Gegenteil dem Gesetzgeber wegen Art. 1 Abs. 1 GG untersagt ist, Präferenzkriterien festzulegen. In der Strafrechtswissenschaft kreist die Debatte um die Frage, inwieweit das geltende deutsche Recht, nämlich das System der Rechtfertigungsgründe, bereits de lege lata Entscheidungskriterien vorgibt – wenn und soweit dies der Fall ist, wäre eine spezialgesetzliche Regelung möglicherweise überflüssig. In meinem Vortrag werde ich die offenen Fragen skizzieren und aus der Perspektive der Strafrechtswissenschaft ausführen, dass erstens von Rechtssicherheit keine Rede sein kann und dass zweitens das Strafrecht ein untaugliches Mittel ist, um Kriterien für eine faire Verteilung begrenzter Ressourcen durchzusetzen.

 

Tatjana Hörnle ist seit Juni 2019 Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg und Leiterin der Abteilung Strafrecht sowie Honorarprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von Juli 2009 bis September 2019 hatte sie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin inne; davor, von 2004 bis 2009, den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum. Tatjana Hörnle ist Mitglied der Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften), der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz.


Weitere Informationen

Veranstalter: Recht im Kontext
Referenten: Tatjana Hörnle
Moderation: Christoph Möllers, Gerhard Wagner

Zur Website der Veranstaltung

Kontakt

Fé Weisner
Telefon: 030 204391463
fe.weisner@hu-berlin.de

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