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Veranstaltungsreihe: LSI Werkstattgespräche 2019/20
Vortrag

Die kausale Bedeutung(slosigkeit) des Rechts für den Kapitalismus

Welche Bedeutung hat das Recht für den Kapitalismus? Ist das Recht notwendig für die Funktionierung einer kapitalistischen Gesellschafts- & Wirtschaftsordnung?

Termine

Di., 14.01.2020
18:00 Uhr - 20:00 Uhr

Standort

Unter den Linden 9.Altes Palais

Eintritt

frei
Abbildung:Valentin Feneberg

Welche Bedeutung hat das Recht für den Kapitalismus? Ist das Recht notwendig für die Funktionierung einer kapitalistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, und wenn ja, welche Eigenschaften oder Grundsätze muss dieses Recht dann vorweisen?


Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu unterscheiden zwischen dem Stadium der Entstehung des Kapitalismus und der Zeit seiner Stabilisierung:

  1. Die Entstehung des Kapitalismus aus einer älteren Produktionsweise ist nur möglich durch eine Kombination massiver Regelverletzungen und von kapitalistischen Interessen getriebener Rechtsreformen. Die Entstehung des Kapitalismus findet gegen das geltende Recht statt, es geht darum die bestehenden Hemmnisse für die Entstehung freier Märkte von Arbeitskraft sowie von Grund und Boden zu beseitigen. In dieser Phase sind politische und juristische Schritte zur Durchsetzung der Interessen individueller Kapitalisten (noch) funktional für die Entwicklung des Kapitalismus.  
  2. Sobald sich die kapitalistische Produktionsweise einmal durchgesetzt hat, ändert sich das Bild. Damit die kapitalistische Marktwirtschaft ohne zu viel Reibung funktionieren könne, müssen minimal drei Bedingungen erfüllt sein: (i) der Schutz des Eigentumsrechts gegen willkürliche Angriffe; (ii) das Vertrauen, dass wirtschaftliche Versprechen auch gehalten werden; (iii) das Vorhandensein einer neutralen konfliktlösenden Instanz. Die Durchsetzung dieser Bedingungen auf eine unpersönliche und regelgebundene Weise ist von großer Bedeutung, weil die Interessen individueller Kapitalisten in dieser Phase im eklatanten Widerspruch zu den kollektiven Bedingungen für die Funktionierung der Wirtschaft stehen. Die Bedingungen (i) und (ii) setzen weder ein staatliches Recht noch eine systematisch aufgebaute und nach Vollständigkeit strebende Rechtsordnung zwingend voraus; die Dynamik des Kapitalismus untergräbt aber die soziale Kohäsion und soziale Kontrolle, die für Sicherheit in Fragen des Eigentums und der Vertragsbindung borgen könnten, und fördert also, als Alternative, die Entwicklung des staatlichen Rechts. Wo dieses Recht die hier genannten Funktionen erfüllt, bleibt noch die Frage, wie es das tut: durch unmittelbares Eingreifen in der Form von Rechtsprechung und Verwaltungshandeln und/oder als eine im Hintergrund wirkende Institution, in deren Schatten die Akteure selbst die Bedingungen für die Reproduktion des Kapitalismus hervorbringen.       

 Der Vortrag ist Teil der LSI Werkstattgespräche des Wintersemesters 2019/20 zum Thema Recht jenseits von Gerichten.


Weitere Informationen

Veranstalter: Integrated Research Institute Law & Society
Referenten: Harry Willekens
Leitung: Valentin Feneberg

Zur Website der Veranstaltung

Kontakt

Valentin Feneberg
Telefon: 030 2093-3534
valentin.feneberg@rewi.hu-berlin.de

Adresse

Unter den Linden 9.Altes Palais
Raum: 210

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